Die Sozialversicherungsnummer steht nicht auf der Krankenkassenkarte. Ist die Nummer bisher nicht bekannt, kann sie bei der Krankenkasse telefonisch erfragt werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich vor der Beschäftigung bei der Firma media consult Eventmanagement, Michael Hasemann e.K., im aktuellen Kalenderjahr:
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Ich bestätige hiermit ebenfalls, zur Zeit keine kurzfristige Beschäftigung auszuüben und in der Zukunft, bei Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung, „media consult Eventmanagement, Michael Hasemann e.K.“ über die Art der Beschäftigung zu informieren.
Alle Statusveränderungen und weitere Beschäftigungsverhältnisse, auch innerhalb der Beschäftigung bei der Firma media consult Eventmanagement, Michael Hasemann e.K.“, sind umgehend mitzuteilen. Die rechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbekanntgabe werden vom Mitarbeiter getragen.